1. Die Zitadelle Mainz im winterlichen Gewand
  2. Doppelhorn von Gebr. Alexander (1915)
  3. Marionettenbühne (1928)
  4. Kettenhandtasche mit Stofffutter (Metallwarenfabrik Wilhelm Hanss)
  5. Landschafts-Bildkarten (kombinierbar)

Das Reinheitsgebot

Giftige Zutaten

Darstellung einer Idealen Brauerei aus Thausing, Julius E.: Die Theorie und Praxis der Malzbereitung und Bierfabrikation. Leipzig 1893.

Die Bierherstellung zählte lange Zeit zu den risikoreichen Unternehmungen. Es fehlte das Wissen über den Gärprozess und zu Methoden der Haltbarmachung. Bier verdarb sehr schnell. Viele Brauer verwendeten oft abenteuerliche Zutaten wie Ochsengalle, Fliegenpilze oder Bilsenkraut, um ein misslungenes oder zu schnell verdorbenes Bier doch noch verkaufen zu können.

Erste Verordnungen gegen diese Auswüchse gab es z.B. im Jahr 1155 in Augsburg. Auch in München existierte ab 1487 ein Reinheitsgebot.

Das deutsche Reinheitsgebot von 1516

Als das Deutsche Reinheitsgebot erlangte die Verordnung des Bayernherzogs Wilhelm IV. vom 23. April 1516 Berühmtheit. Sie gestattete nur Gerste als Braugetreide (da Gerste zur Brotherstellung weniger geeignet ist). Außerdem legte sie den Hopfen als alleinige Bierwürze fest.

Zunächst handelte es sich um ein rein bayerisches Gesetz. Mit der Übernahme im Norddeutschen Bund im 19. Jahrhundert galt es für den größten Teil Deutschlands. Für das gesamte Deutsche Reich erfolgte die Übernahme erst 1906.

Mittlerweile erlauben EU-Gesetze Abweichungen. Bier darf jetzt z.B. auch aus anderen Getreidearten als nur Gerste erzeugt werden.

Briefmarke der Deutschen Bundespost zum 450jährigen Bestehen des Reinheitsgebots 1983.

Autor: Jürgen Birk