1. Die Zitadelle Mainz im winterlichen Gewand
  2. Doppelhorn von Gebr. Alexander (1915)
  3. Marionettenbühne (1928)
  4. Kettenhandtasche mit Stofffutter (Metallwarenfabrik Wilhelm Hanss)
  5. Landschafts-Bildkarten (kombinierbar)

Die Brauerzunft

Siegelstempel der Mainzer Fassbenderzunft, 1606. [Bild: Stadtarchiv Mainz]
Lehrbrief der Mainzer Benderzunft für Johann Tobias Rumpf aus Magdeburg, 20. September 1755, aufwändig verziert mit dem Wappen des Kurfürsten Johann Friedrich Karl von Ostein, einer Stadtansicht von Mainz sowie der Darstellung eines Benders mit Fass.[Bild: Stadtarchiv Mainz]

Die Mainzer Bierbrauer bildeten ursprünglich kein eigenes Zunfthandwerk. Da das Braurecht nicht an der Person, sondern an dem entsprechend privilegierten Gebäude haftete, konnten die Brauer sich aus ganz unterschiedlichen Berufen rekrutieren. In Mainz kamen sie in der Regel aus der Zunft der Bender und damit dem Handwerk, das mit den Fässern das Produkt zur Lagerung des Bieres herstellte.

Der Aufschwung des Braugewerbes führte im 17. Jahrhundert zur Ausbildung von drei Gruppen in der Benderzunft: den reinen Bendern, den Bendern, die sich auch als Brauer betätigten (den sog. Ganzzünftigen), sowie den reinen Bierbrauern (den sog. Halbzünftigen).

Nach dem Vorbild von Frankfurt, wo 1630 eine eigene Brauerzunft gegründet worden war, strebten auch die Mainzer Bierbrauer die Selbständigkeit an. 1697 gelang es ihnen, sich vom Kurfürsten Lothar Franz von Schönborn eine eigene Zunftordnung bestätigen zu lassen. Dieser erlaubte dann 1703 den Bierbrauern die Trennung von der Benderzunft. Den ganzzünftigen Bierbrauern wurde es freigestellt, ob sie in die neue Zunft übertreten oder in der Benderzunft verbleiben wollten. Das Ende der zünftigen Organisation brachte der Übergang der Stadt an Frankreich 1798 und die damit verbundene Einführung der Gewerbefreiheit.

Autor: Wolfgang Dobras